GoBD-Verfahrensdokumentation

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) gehören seit ihrer Veröffentlichung durch die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 14. November 2014 zu den häufig diskutierten Themen.

Die Verfahrensdokumentation ist hierbei eine wichtige Voraussetzung für eine reibungslose Betriebsprüfung.

Zielsetzung einer Verfahrensdokumentation ist der Nachweis der Erfüllung der in den GoBD definierten Ordnungsmäßigkeitsgrundsätzen.

Dabei muss die IT-gestützte Buchführung von einem sachverständigen Dritten hinsichtlich ihrer formellen und sachlichen Richtigkeit in angemessener Zeit prüfbar sein.

Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit des Soll-Verfahrens ist eine Dokumentation, die die Gesamtheit aller einzelnen buchführungsrelevanten Verfahren abbildet.

Die Verfahrensdokumentation beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess, z.B. bei elektronischen Dokumenten, von der Entstehung der Informationen über die Indizierung, Verarbeitung und Speicherung, dem eindeutigen Wiederfinden und der maschinellen Auswertbarkeit, der Absicherung gegen Verlust und Verfälschung sowie der Reproduktion.

Mit der professionellen Unterstützung unserer Experten der IT Process & Audit GmbH unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation und entwickeln mit Ihnen zusammen Mehrwerte im Rahmen Ihrer Geschäftsprozesse.